Hygienekonzept zu Covid-19

Hygieneplan-Corona 
für die ADTV Tanzschule Karin Ludwig in Herne vom 29.05.2020 

Vorbemerkung 
Alle ADTV-Tanzschulen verfügen über einen sogenannten „Hygieneplan-Corona“, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Kursteilnehmerinnen und -Teilnehmer sowie, aller weiteren Beteiligten beizutragen. Der vorliegende „Hygieneplan-Corona“ dient somit sowohl Tanzlehrenden als auch Tanzschülerinnen und Tanzschülern als Grundlage für einen reibungslosen Unterricht. Die Tanzlehrenden gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Tanzschülerinnen und Tanzschüler die Hygienehinweise umsetzen. Alle Beschäftigten der Tanzschule, sowie alle weiteren dort arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die behördlichen Hygienevorschriften zu beachten und umzusetzen. Alle Mitarbeiter der ADTV Tanzschule wurden ausführlich und intensiv im Thema Hygiene gemäß § 43 Hygieneschutzbelehrung Abs. 1 IfSG durch Dr. med. Renate Sacker geschult. Über die Hygiene-Maßnahmen werden die Tanzschülerinnen und Tanzschüler sowie ggf. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten belehrt. Hierzu wurde ein Hygiene- und Maßnahmenkatalog zur Wiedereingliederung des Tanzunterrichtes in das gesellschaftliche Leben im Rahmen der Covid-19 Pandemie und für die Zeit danach erarbeitet. Dabei werden behördliche Vorgaben stets tagesaktuell umgesetzt. 

1. Persönliche Hygiene

 Das Virus SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies geschieht vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Daher gelten folgende Maßnahmen zur persönlichen Hygiene:

Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben

Mindestens 1,5 m Abstand halten

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln

Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang) durch:

Händewaschen mit Seife für 20–30 Sekunden. Eine Beschreibung am Seifenspender weist deutlich darauf hin. 

Händedesinfektion
Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann erforderlich, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. Desinfektionsmittelspender befinden sich im Eingangsbereich der Tanzschule.

Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. den Ellenbogennutzen. Entsprechende Hinweise werden angebracht. 
               
Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. 

               In der Tanzschule ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.
Tanzlehrende tragen immer einen Mund-Nase-Bedeckung bzw. ein Gesichtsvisier, da hier nicht immer die Einhaltung des Mindestabstands garantiert werden kann.

2. Raumhygiene

 Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Tanzschulbetrieb möglichst ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Im Saal wird mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, eine Stoß- bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorgenommen. Zusätzlich erfolgt der Luftaustausch durch eine raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage). In der Tanzschule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen. Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden: Türklinken und Griffe, Lichtschalter, Tische & Stühle  und alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Anmeldung und Thekenbereich

3. Hygiene im Sanitärbereich
In allen Toilettenräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden. Damit sich nicht zu viele Tanzschülerinnen und Personen zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, darf immer nur je eine Person einen der beiden Toilettenbereiche betreten. Am Eingang der Toiletten wird durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich gereinigt.

4. Wegeführung

 Um den räumlichen Abstand zwischen den Ankommenden und den Gehenden zwischen Kursen zu gewährleisten, gibt es feste Eingangs- und Ausgangsrouten. Das Betreten der Tanzschule erfolgt durch den Haupteingang. Dieser wird zu Kurszeiten ausschließlich als Eingang genutzt! Nach dem Unterricht verlassen die Teilnehmenden zügig, unter Wahrung des entsprechenden Abstandes, die Tanzschule durch den Keller in die Tiefgarage. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Paartanzkurse können ihre Jacken, auf Anweisung des Tanzschulpersonals, an der Garderobe aufhängen und suchen sich dann im Saal ihren Tanzplatz. Der Unterricht findet für jedes Paar bzw. jede Person stationär in den jeweils auf dem Parkett ausgewiesenen Tanzbereichen statt. Der vorgegebene Mindestabstand ist dabei jederzeit gewährleistet. Nach dem Unterricht verlassen die Teilnehmenden zügig, unter Wahrung des vorgeschriebenen Abstandes, den Saal in Richtung Garderobe und verlassen anschließend die Tanzschule durch den Keller und die Tiefgarage.

5. Tanzen im Saal

 Um den Mindestabstand zwischen den Tanzpaaren einzuhalten, muss im Tanzsaal die Anzahl der Tanzpaare limitiert werden. Die Tanzpaare, die in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen zusammen tanzen und müssen keinen Mindestabstand einhalten. Allerdings muss ein Mindestabstand von 1,50 m zu den anderen Tanzpaaren eingehalten werden. Aus diesem Grund sind auf der Tanzfläche für jedes Tanzpaar Tanzparzellen in der Größe von 2,0 x 2,0 m markiert. Die Tanzparzellen haben noch zusätzlich einen Mindestabstand von 1,50 m bis zur nächsten Tanzparzelle. 

6. Getränkeverkauf

 Das gastronomische Angebot ist auf Getränke reduziert, die nur flaschenweise ausgegeben werden dürfen. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist untersagt.

7. Meldepflicht
Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Tanzschulen dem Gesundheitsamt zu melden. Die Kursteilnahme von Personen wird von der Tanzschule  erfasst und die Daten werden entsprechend der Vorgaben für die eventuelle Nachverfolgung von Infektionsketten für 4 Wochen vorgehalten. 8. Allgemeines
Der vorliegende „Hygieneplan-Corona“ für die ADTV Tanzschule Karin Ludwig wird auf Anfrage dem zuständigen Gesundheitsamt Herne zur Kenntnisnahme gegeben.